Hasenbergschule Stuttgart

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderschwerpunkt Lernen


Schulordung der Hasenbergschule

Schulordnung der Hasenbergschule

 

 

 

Lehrer und Lehrerinnen und Schüler und Schülerinnen leben und arbeiten in der Schule zusammen. Wichtig für das Zusammenleben sind Freundlichkeit, Friedfertigkeit, Höflichkeit, Rücksicht, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft.

 

 

 

 

 

Damit sich alle wohlfühlen können, gelten folgende Regeln:

 

 

 

Aufsicht

 

Die Klassenzimmer sind ab 7.30 Uhr geöffnet. Davor darf das Schulhaus nicht betreten werden.

 

 

 

Unterricht

 

Schüler/innen und Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Unterrichtszeiten eingehalten, die Hausaufgaben erledigt und alle notwendigen Materialien vorhanden sind.

 

Für Fachräume (z.B. Küche, Werkraum, Turnhalle) gelten besondere Regeln. Diese Räume dürfen nur nach Absprache mit einer Lehrkraft betreten werden.

 

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.

 

Alle müssen am Unterricht mitarbeiten und durch ihr eigenes Verhalten dazu beitragen, dass Schüler/innen und Lehrer/innen beim Lernen und Unterrichten nicht gestört werden.

 

 

 

 

Krankmeldung

 

Im Krankheitsfall muss die Schule am ersten Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch durch einen Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Unentschuldigtes Fehlen muss dem Ordnungsamt gemeldet werden (Bußgeld). Arztbesuche sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 

 

Pausen

 

Alle Schüler*innen gehen in der großen Pause auf den Hof. Dort sind die aufsichtführenden Lehrkräfte zuständig. Am Ende der Pause (Läuten) gehen alle Schüler/innen zu ihrem Treffpunkt, dort werden sie von der Lehrerin / dem Lehrer abgeholt. Auf dem Pausenhof gilt die Pausen- und Hofordnung.

 

 

Sauberkeit/Ordnung

 

Jeder ist für die Sauberkeit und Ordnung in der Schule verantwortlich. Fundsachen sind abzugeben.

 

 

Verbote

 

Auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt:

 

-       Zigaretten, Alkohol und andere Drogen

 

-       Waffen und gefährliche Gegenstände

 

-       jemanden zu erpressen, zu bedrohen

 

-       oder zu schlagen (auch nicht zum Spaß)

 

-       Ausspucken

 

 

 

Im Schulalltag nicht erwünscht

 

 Das Mitbringen von Getränkedosen, süßen Getränken, Glasflaschen und Kaugummis ist an der Hasenbergschule nicht erwünscht.


 

 

Handyordnung

 

Das Benutzen von Smartphones und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist allen Schüler*innen untersagt. Für dringende Telefonate steht ein Anschluss im Sekretariat zur Verfügung.

 

Die Lehrer*innen können die Nutzung der genannten Geräte im Einzelfall genehmigen.

 

 

Was passiert bei Verstößen?

 

- Bei unerlaubter Benutzung wird den Schüler*innen zunächst eine Verwarnung ausgesprochen.

 

- Bei erneuter Missachtung der Handyregelung kann die Lehrkraft das Handy bis zum Ende der Unterrichtszeit einbehalten. Das Handy kann am Ende der Unterrichtszeit von den Schüler*innen bei der Lehrperson abgeholt werden.

 

- Ab dem dritten Verstoß kann die Lehrkraft das Handy einziehen und im Sekretariat oder bei der Schulleitung abgeben. In diesem Fall muss das Handy von den Eltern abgeholt werden.

 

 

Kleiderordnung

 

Die Schule ist unser Arbeitsplatz, deshalb achten wir auf angemessene Kleidung (d.h. wir tragen keine Jogginghosen, die Unterhose darf nicht zu sehen sein, beim Tragen von Leggings müssen Po und Bauch bedeckt sein).

 

Ausnahme: Nur an Freitagen ist es den Schüler*innen erlaubt, eine Jogginghose zu tragen. (Beschluss der Schulkonferenz, 29.02.2024)

 

 

Essensregelung

 

Das Kochen und die Teilnahme am Mittagessen sind Teil unseres Schulkonzepts, deshalb nehmen alle Schüler daran teil. Ab der 8. Klasse können die Eltern ihre Kinder vom Mittagessen und der Mittagspause in der Schule abmelden. Zuvor sollten sie in einem Gespräch mit den Lehrkräften das Für und Wider genau abwägen.